Rechnungsstellung
Als Privatversicherter oder Selbstzahler erfolgt die Honorierung nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Behandlung in unserer Privatpraxis kann leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Unabhängig vom Versicherungsstatus sind Sie als sogenannter "Selbstzahler" gerne willkommen.
Gesetzlich Versicherte bezahlen die Rechnung selbst und haben keinen Anspruch auf Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse.
Als gesetzlich Versicherter können Sie zunächst auch eine alleinige Beratungsleistung in Anspruch nehmen.
In diesem Beratungsgespräch besprechen wir, ob und welche Untersuchungen gegebenenfalls erforderlich sind und welche Kosten für Sie entstehen.
In vielen Bereichen zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung bereits jetzt nicht alle Untersuchungen und Therapien. So werden z.B. die Kosten für eine
PSA-Bestimmung und eine Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung des Mannes oder Medikamente zur Behandlung der Erektionsstörung
sowie auch alternative Behandlungsmethoden bei chronischen Harnwegsinfekten in der Regel nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
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